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Die Filmurheberschaft als ein besonderer Fall des Urheberrechts!
Datum: Freitag, dem 13. September 2013
Thema: Drehbuch Tipps


Open-Pr.de: GRP Rainer Rechtsanwälte & Steuerberater führen aus:

Nach dem allgemeinen Schöpfungsgrundsatzes des Urhebergesetzes, verankert in § 7 UrhG, kommt es für die Beurteilung der Urheberschaft eines Filmes darauf an, ob die "Person", deren Urheberschaft in Frage steht, einen schöpferischen Beitrag zu dem Film geleistet hat.

Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn der Beitrag dieser Person eine persönliche geistige Schöpfung wiedergibt.

Der Umfang dieses geleisteten schöpferischen Beitrages bestimmt den Umfang des Urheberrechts. Als Urheber eines Filmes kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Betracht.

Open-Pr.de: GRP Rainer Rechtsanwälte & Steuerberater führen aus:

Nach dem allgemeinen Schöpfungsgrundsatzes des Urhebergesetzes, verankert in § 7 UrhG, kommt es für die Beurteilung der Urheberschaft eines Filmes darauf an, ob die "Person", deren Urheberschaft in Frage steht, einen schöpferischen Beitrag zu dem Film geleistet hat.

Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn der Beitrag dieser Person eine persönliche geistige Schöpfung wiedergibt.

Der Umfang dieses geleisteten schöpferischen Beitrages bestimmt den Umfang des Urheberrechts. Als Urheber eines Filmes kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Betracht.





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